Krankentransport mit fachlicher Betreuung
Krankentransporte mit fachlicher Begleitung durch einen qualifizierten Rettungssanitäter werden notwendig, wenn dies aus medizinischen Gründen oder durch einen Akutzustand erforderlich ist.
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport
Krankentransporte werden durch die Integrierte Rettungsleitstelle in Leipzig disponiert: